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Das Rabattgesetz ist gefallen!

Neue Spielregeln im Basar Deutschland

Das Rabattgesetz landete im Sommer 2001 auf dem Müllhaufen der Geschichte. Ersatzlos wurde das 67 Jahre alte Gesetz, das die die individuellen Preisnachlässe bei einwand-freier Ware auf drei Prozent begrenzte, gestrichen. Gleichzeitig fällt die Zugabever-ordnung. Scheinbar brechen jetzt goldene Zeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Doch auch weiterhin gilt: Erst vergleichen, dann kaufen! Wir erklären Ihnen einige Hintergründe und sagen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf achten sollten.

Schon immer gab es Wege, den „empfohlenen“ Preis zu umgehen. Das „Volk der Schnäppchenjäger“ nutzte beispielsweise die Flut der Sonderangebote, die über reißerische Werbung in den Markt gedrückt wird. Bei geringen Mängeln, z.B. wenn ein Knopf an der Bluse fehlt, wird mit dem Hinweis darauf um einen Preisnachlass gerungen. Sommer- und Winterschlußverkauf sorgen für deftige Preisnachlässe, Fabrikverkäufe ermöglichen den Kauf preisreduzierte Markenware.

Offiziell erlaubt die 1932 verabschiedete Zugabenverordnung nur geringwertige Geschenke wie Kugelschreiber oder Luftballons, wertvolle Zugaben sind nicht erlaubt, da diese die Kaufentscheidung beeinflussen könnten. Das 1933 erlassene Rabattgesetz lässt nur drei Varianten zu. Maximal drei Prozent bei Barzahlung, Mengenrabatte oder Sondernachlässe z.B. für Werksangehörige.

Doch das Rabattgesetz war schon lange kein Hindernis mehr: Clevere Verbraucher erfragten - z.B. beim Autokauf - erst den „Hauspreis“, um dann um den offiziellen Rabatt zu feilschen. Doch Verstöße spielten schon lange keine Rolle mehr. „Rund 750 Verstöße gegen das Rabattgesetz sowie 400 gegen die Zugabeverordnung wurden der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im vergangenen Jahr gemeldet“ so die Berliner Zeitung.

Seit einiger Zeit ist ein verstärkten Angebot an Treue- oder Bonusprogrammen zu beobachten. So konnten mehrere Einzelhandelsunternehmen aus unterschiedlich Branchen mit der Payback-Karte mehr als acht Millionen Kunden binden. Geschickt bieten einzelne Handelsketten oder auch Firmenverbünde Bonuspunkte beim Einkauf, die ab einer bestimmten Menge in Prämien oder Geld gewechselt werden können.

Oberstes Ziel dieser Programme ist die Kundenbindung. Wichtiger Nebeneffekt für den Handel: Er gewinnt Informationen über das Konsumverhalten der Kunden und kann diesen gezielt durch Werbung ansprechen. Zu erwarten ist, das nach Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung Sonderkonditionen für Karteninhaber wie Sonderöffnungszeiten angeboten werden.

Doch Träume vom unendlichen preislichen Schlaraffenland werden auch nach dem Wegfall des Rabatt-gesetzes nur bedingt Realität werden. Denn auch zukünftig gilt: Kein Kunde bekommt etwas geschenkt! „Wer als Händler mit einer Spanne von 40 Prozent arbeitet und zehn Prozent Rabatt gibt, muss 100 Prozent Mehrumsatz erzielen, um den selben Bruttogewinn zu erreichen“, so die Zeitschrift impulse im Juni 2001.

Bei Büchern, Zeitschriften oder Tabakwaren wird es weiterhin eine Preisbindung geben. In der Lebensmittelbranche bringt das Feilschen wenig, da hier die Ertragssituation ohnehin bescheiden ist und der Aufwand für ein Stück Fleischwurst viel zu hoch wäre. Besonders bei höherwertigen Produkten wird es aber Chancen geben, einen reduzierten Preis erzielen zu können. Dies dürfte vor allem für die Möbel-, Textil-, Unterhaltungselektronik- und Autobranche gelten.

Der Umgang mit der neuen Freiheit will gelernt sein. Generell gilt: Bei teureren Produkten lässt sich leichter ein Preisnachlass als bei preiswerteren erzielen. Im Einzelnen sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    Die Vorbereitung:
  • Informieren Sie sich über Stärken und Schwächen des gewünschten Produkt, z.B. durch Testberichte der Stiftung Warentest oder durch Fachzeitschriften
  • Erkundigen Sie sich nach Alternativen zum gewünschten Produkt
  • Ermitteln Sie den ungefähren Preis, so finden Sie im Internet z.B. Preise unter www.preisauskunft.de oder www.guenstige.de
  • Erkundigen Sie sich vorab telefonisch bei ausgewählten Geschäften nach dem dort angebotenen Preis, keine Preisverhandlungen am Telefon
  • Merken Sie sich den Namen des Verkäufers
  • Klären sie, ob das gewünschte Modell noch aktuell ist oder es sich um ein Auslaufmodell handelt
  • Machen Sie sich klar, welche zusätzlichen Leistungen (Lieferung, Installation, Entsorgung Altgeräte etc.) Sie erwarten
  • Rechnen Sie Zeitaufwand und Fahrtkosten ein, das billigste Angebot in Berlin nützt wenig, wenn Sie in Aachen wohnen.

    Der Einkauf:
  • Lassen sie sich nicht durch reißerische Werbung zum Kauf verleiten
  • Kommen sie nicht kurz vor Geschäftsschluss, nutzen Sie lieber wenig besuchte Zeiten
  • Suchen Sie sich den richtigen Ansprechpartner (kein Azubi) aus, bei größeren Beträgen sollten Sie nach dem Inhaber oder Geschäftsführer fragen
  • Treten Sie freundlich und sicher, aber nicht überheblich auf: Der Verkäufer ist Partner nicht Gegner!
  • Versuchen sie eine persönliche Beziehung zum Verkäufer aufzubauen, z.B. in dem Sie sich mit Namen vorstellen
  • Achten sie auf Produktqualität wie Langlebigkeit oder Reparaturfreundlichkeit
  • Vergleichen sie auch den Umfang der Garantie

    Das Feilschen
  • Sprechen Sie nicht vom „Rabatt“ sondern besser von einem „Hauspreis“.
  • Bringen Sie Zeit mit, Feilschen dauert
  • Verhandeln Sie nicht vor anderen Kunden oder mit verschiedenen Verkäufern
  • Lautstärke zahlt sich nicht aus, Diskretion bei der Verhandlung zählt
  • Seien Sie schlagfertig und ziehen sie die Gesprächsführung an sich Arbeiten sie mit Suggestivfragen wie „Welchen Vorschlag können Sie mir machen?“
  • Finden Sie Argumente für einen Preisnachlass, wie der Preis der Konkurrenz, eine größere Menge, die Sie abnehmen wollen, Modell aus dem Vorjahr, Vorführmodell, Ausstellungsstück oder kleine Fehler an Verpackung oder Produkt.
  • Wenn beim Produkt kein oder wenig Nachlass zu erzielen sind, versuchen Sie andere Produkte umsonst zu erhalten wie die Krawatte zum Anzug
  • Hinterfragen Sie Angebote, die der Verkäufer Ihnen anbietet: z.B. ist manche Dienstleistung ohnehin selbstverständlich, Ladenhüter sind keine attraktive Prämie und achten Sie auf die Garantiebestimmungen auch bei den Zugaben.


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