Fax-Werbung

Eine Flut von Faxwerbesendungen belästigt Verbraucherinnen und Verbraucher.

Gerne werden Verbraucher auch aufgefordert, ihre Meinung zu einem aktuellen Thema an eine kostenpflichtige 0190er-Nummer mitzuteilen. Den Inhabern der Faxanschlüsse entstehen dafür Kosten für Papier, Strom und Toner. Außerdem stellt die ausufernde Werbeflut eine Störung – oft kommt die Werbung nachts – dar. Diese Faxe sind genauso wie Telefonwerbung verboten, da sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Allerdings ist in den meisten Fällen keine Absender-Kennung angegeben oder die Schreiben werden aus dem Ausland versandt. Eine Rechtsverfolgung ist daher fast unmöglich. Eine besondere Schwierigkeit bereitet es auch, die Unternehmen hinter den 0190-Nummer zu ermitteln. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Belästigung nur durch das nächtliche Abschalten des Faxgerätes vermindern. Durch das Routen der Faxe über den PC können unnötig Papier und Toner gespart werden. Einen Effekt kann der Eintrag in die sogenannte Robinsonliste bringen, die in der Regel von deutschen Firmen beachtet wird. Dort finden Sie auch Informationen zu Belästigungen durch andere Werbeformen (SMS, Brief-, Mailwerbung).


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