Tee
Tee wird auf Plantagen (den sogenannten Teegärten) vor allem in Indien und Sri Lanka angebaut.
Handelspartner im fairen Teehandel sind deshalb in der Regel privat geführte Plantagen. Deren Management muss die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Mindeststandards des jeweiligen Landes (also Mindestlöhne, Sozialleistungen und Arbeitsschutzbestimmungen) garantieren. Kann dies nicht sofort gewährleistet werden, muss die Plantagenleitung einen Plan vorlegen, wie diese Bestimmungen möglichst schnell umgesetzt werden können.
Die Zuschläge für fair gehandelten Tee müssen auf ein Sonderkonto (Fonds) abgeführt werden, das nicht mit den sonstigen Einnahmen vermischt werden darf. Über die Verwendung dieses Fonds entscheiden Management und Belegschaft gemeinsam. Der Grundpreis, den die Teeproduzenten erhalten, ist abhängig vom Marktpreis, muss aber mindestens die Produktionskosten decken. Dazu kommt - z.B. für Bio-Tees - ein Aufschlag von einer bzw. zwei DM pro Kilo.
|