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Gentechnik

Lebensmittel und Zutaten sind kennzeichnungspflichtig,
... wenn das Produkt ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist; zum Beispiel

... wenn das Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält oder daraus besteht; zum Beispiel

... wenn das Produkt unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt ist - unabhängig davon, ob diese im Endprodukt nachweisbar sind. Zum Beispiel

Mischungen
Eine Kennzeichnungspflicht besteht auch, wenn Lebensmittel oder Zutaten aus Agrarrohstoffen hergestellt werden, die nur teilweise aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen; etwa Produkte aus Soja- oder Maisrohstoffen mit einem Anteil aus gv-Pflanzen über 0,9 Prozent (bezogen auf die jeweilige Zutat)

Schwellenwert
GVO-Anteile bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent sind jedoch von der Kennzeichnung ausgenommen, wenn

Gezielte Beimischungen von GVOs sind immer kennzeichnungspflichtig, unabgängig vom jeweiligen Anteil.

Viele der oben aufgeführten Beispiele gibt es derzeit noch nicht als Produkte zu kaufen, weil die entsprechenden gentechnisch veränderten Organismen bisher nicht zugelassen sind. Nur die mit * markierten Beispiele können tatsächlich als Produkte im Lebensmittelsortiment vorhanden sein.

 


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