Gentechnik

Lebensmittel und Zutaten sind kennzeichnungspflichtig,
... wenn das Produkt ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist; zum Beispiel

  • gv-Tomate mit verlängerter Haltbarkeit
  • Rohkostsalat aus gv-Chicorée
  • Gemüsemais aus gv-Mais
  • gv-Kartoffel

... wenn das Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält oder daraus besteht; zum Beispiel

  • Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien
  • Käse mit gv-Schimmelpilzen
  • Weizenbier mit gv-Hefe
  • Salami (Rohwurst) mit gv-Milchsäurebakterien
  • Hefeextraktaus gv-Hefe
  • Einzellereiweiß (Quorn) aus gv-Pilzen

... wenn das Produkt unmittelbar aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt ist - unabhängig davon, ob diese im Endprodukt nachweisbar sind. Zum Beispiel

  • Cornflakes aus gv-Mais*
  • Stärke aus gv-Mais*, gv-Kartoffeln oder gv-Weizen
  • Brötchen mit gv-Sojaeiweiß* oder gv-Sojamehl*
  • Glukose (Traubenzucker), Glukosesirup und andere Zutaten aus gv-Maisstärke*
  • Ketchup aus gv-Tomaten
  • Öl aus gv-Sojabohnen*; Öl aus gv-Raps*
  • Margarine aus gv-Sojaöl*
  • Fritten aus gv-Kartoffeln
  • Zucker aus gv-Zuckerrüben
  • Räucherlachs aus gv-Lachs

Mischungen
Eine Kennzeichnungspflicht besteht auch, wenn Lebensmittel oder Zutaten aus Agrarrohstoffen hergestellt werden, die nur teilweise aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen; etwa Produkte aus Soja- oder Maisrohstoffen mit einem Anteil aus gv-Pflanzen über 0,9 Prozent (bezogen auf die jeweilige Zutat)

Schwellenwert
GVO-Anteile bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent sind jedoch von der Kennzeichnung ausgenommen, wenn

  • die GVO-Beimischungen zufällig und unbeabsichtigt in das Produkt gelangt sind,
  • der betreffende Hersteller nachweisen kann, dass die GVO-Anteile (bis 0,9 Prozent) technisch unvermeidbar sind und er sich um "gentechnik-freie" Rohstoffe bemüht hat (etwa durch Vorlage von Zertifikaten);
  • wenn die betreffenden GVO-Pflanzen in der EU zugelassen sind.

Gezielte Beimischungen von GVOs sind immer kennzeichnungspflichtig, unabgängig vom jeweiligen Anteil.

Viele der oben aufgeführten Beispiele gibt es derzeit noch nicht als Produkte zu kaufen, weil die entsprechenden gentechnisch veränderten Organismen bisher nicht zugelassen sind. Nur die mit * markierten Beispiele können tatsächlich als Produkte im Lebensmittelsortiment vorhanden sein.

 


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