Quid
„Mit 37 % Schokolade“ verkündet ein blauer Aufdruck auf einer ansonsten orangefarbenen Kekspackung. Was hat das zu bedeuten? Wurden die Kekse früher ohne Schokolade zubereitet?
Oder ist jetzt einfach nur mehr Schokolade drin? Weder noch. Doch dank der neuen Mengenkennzeichnung auf der Lebensmittelverpackung können Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt besser beurteilen, was sie kaufen.
Still und leise wurde 1999 die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) an europäisches Recht angeglichen. In der Lebensmittelindustrie sorgte die neue Verordnung jedoch für Aufruhr: Der neu eingefügte Paragraph 8 - „Mengenkennzeichnung von Zutaten“ – sieht vor, dass die Zutaten nicht mehr nur wie bisher in absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils genannt werden. So genannte „wertgebende“ bzw. kaufentscheidende Zutaten müssen seitdem auch mit ihrem genauen Anteil am Gesamtprodukt gekennzeichnet werden.
„Wertgebend“ im Sinne der Verordnung ist eine Zutat unter verschiedenen Voraussetzungen:
- Die Zutat ist in der Verkehrsbezeichnung genannt (z.B. Spinat in „Spinatpizza“).
- Die Verkehrsbezeichnung deutet darauf hin, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist (z.B. Paprika in „Zigeunersoße“).
- Die Zutat ist auf dem Etikett durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben (z.B. Schinken auf „Pizza Speciale“ oder der Hinweis „mit Ananas“ bei Geflügelsalat).
Zum Beispiel... „Geflügelsalat (= Verkehrsbezeichnung), angerichtet mit Ananas, Champignons und Mandarinen“ (= Hinweis auf weitere Zutaten)
Bei diesem Produkt müssen sowohl der Geflügelanteil (z.B. 20% Hühnerfleisch, 12% Putenfleisch) als auch der Anteil der anderen besonders hervorgehobenen Zutaten (z.B. 15% Ananas, 8% Champignons, 3% Mandarinen) in der Zutatenliste genannt werden.
Vorteil für Verbraucher Die neue Regelung, kurz QUID (= Quantitative Inhalts-Deklaration), ist eines der wenigen Beispiele für eine wirklich verbraucherfreundliche EU-Gesetzgebung. Verbraucherinnen und Verbraucher können nun nicht nur erkennen, wie viel (oder wenig) von einer wichtigen Zutat im Produkt enthalten ist. Die Mengenkennzeichnung ermöglicht auch Vergleiche von Produkten verschiedener Hersteller: welcher Ketchup enthält mehr Tomatenmark, welcher Heringsalat mehr Fisch?
Auch einen besseren Schutz vor (Ent-)Täuschung bietet die genaue Angabe der Mengen. Denn oft liegt der tatsächliche Anteil bestimmter Zutaten weit unter den Vorstellungen der Verbraucher. Oder die vermeintliche Hauptzutat ist in der genannten Form gar nicht enthalten: Eine Sauce Hollandaise „mit Butter“ enthält in Wahrheit Butterreinfett, oder ein „Sahnepudding“ wurde mit Sahnepulver hergestellt. Zwar wird Butterreinfett aus Butter gewonnen und Sahnepulver aus Sahne, doch die Namensgebung der Produkte erweckt die Vorstellung einer nicht vorhandenen Natürlichkeit. Dies war auch bisher der Zutatenliste zu entnehmen. Doch indem solche pseudonatürlichen Zutaten als wertgebend gelten, rückt QUID den industriellen Charakter dieser Lebensmittel stärker in den Vordergrund.
Ausführliche Informationen finden Sie im Themenheft Lebensmitteleinkauf.
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