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Was muss aufs Etikett?

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Ziel ist die Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Eigenschaften und Merkmale von Lebensmitteln. Doch dieses Ziel wird nicht immer erreicht. Denn was hinter den juristischen Begriffen steckt, ist oft kompliziert und unverständlich.

Denn was hinter den juristischen Begriffen steckt, ist oft kompliziert und unverständlich. Und wird von den Konsumenten oft mißverstanden. Die Kennzeichnung auf dem Etikett enthält auch nicht immer alles, was Verbraucher wissen wollen.

Das übergreifende Regelwerk für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist die Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung (LMKV). Schon im ersten Paragraphen wird deutlich, daß diese Verordnung mindestens ebenso viele Ausnahmen wie Regelungen enthält. Abschnitt 1 regelt den Geltungsbereich der Verordnung, nämlich „die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen (...), die dazu bestimmt sind, an den Verbraucher abgegeben zu werden“. Lose bzw. unverpackt verkaufte Waren sind also von vornherein ausgenommen. Doch auch viele verpackte Lebensmittel werden durch Abschnitt 2 und 3 der Verordnung von den Bestimmungen ausgenommen.

Die Verordnung gilt nicht für

  • Lebensmittel, die in der Verkaufsstätte hergestellt und abgepackt werden (z.B. belegte Brötchen in der Bäckerei, Feinkostsalate beim Metzger)
  • Aromen und Zusatzstoffe
  • Wein und weinhaltige Getränke (also auch Sekt, Likörwein und Branntwein)
  • Lebensmittel, die in der Gemeinschaftsverpflegung zur Selbstbedienung oder zu karitativen Zwecken abgegeben werden (z. B. Essen auf Rädern)

Für diese Produkte (ausgenommen die in der Verkaufstätte hergestellten Lebensmittel) ist die Kennzeichnung in eigenen Verordnungen geregelt (z. B. in der Honigverordnung oder im EU-Weinrecht).

Die folgenden Angaben sind für alle verpackten Lebensmittel Pflicht:

  • Name und Verkehrsbezeichnung
  • Menge
  • Preis
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Zutatenliste
  • Name und Adresse des Herstellers bzw. des Importeurs
  • Genetisch veränderte Zutaten (wenn enthalten)
  • Allergene (wenn enthalten)

Ausführliche Informationen  finden Sie im Themenheft Lebensmitteleinkauf.


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