Teppichsiegel - was sie aussagen
Teppichsiegel können eine Hilfe
für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. So garantieren einige Firmen
über spezielle Schadstoff- und Emissionszertifikate, dass ihre Teppichböden
unbedenklich sind.
Die verbreitesten Siegel sind:
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Das Woll-Siegel – vom Internationalen
Wollsekretariat vergeben - ist in Deutschland als offizielles Gütezeichen
für reine Schurwolle ohne Beimischung anderer Fasern anerkannt. Jeder
Teppichboden muss mit Mottenschutzmitteln versehen sein, das auch bei häufiger
Reinigung wirksam bleibt. Ein getufteter Teppichboden muss mit einem Zweitrücken
ausgestattet sein, um Maßstabilität und Trittfestigkeit zu erhöhen.
Kontrollmuster, die vor, während und nach der Produktion entnommen
werden, sichern einen dauerhaften Qualitätsstandard. Das Woll-Siegel
ist kein Umweltzeichen. Es sagt weder etwas über die Herstellungsverfahren
noch über eventuelle Schadstoffbelastungen etwas aus. |
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Das ETG-Teppich Siegel, verliehen
von der Europäischen Teppichgemeinschaft/ETG, gibt Auskunft über
Qualität, Eignung und damit Langlebigkeit des Teppichs. Mit der Überprüfung
ist das Deutsche Teppich-Forschungsinstitut (TFI) beauftragt. Es können
nur lizensierte Produkte der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden
(GuT) zur Prüfung eingereicht werden. Im einzelnen werden Komfort-
und Strapazierwert, Rohstoffgehalt und spezifische Anforderungen, etwa
die Eignung für Feuchträume oder für Fußbodenheizungen,
überprüft und im Siegel angegeben. |
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Die „Gemeinschaft umweltfreundlicher
Teppichboden (GuT)“ ist ein Zusammenschluss von Teppichherstellern, die
ihre Produkte auf Schadstoffe überprüfen lassen. Dabei dürfen
eine Reihe gesundheitsgefährdender Substanzen nicht nachweisbar sein,
so zum Beispiel Färbemittel und Hilfsstoffe mit Blei, Cadmium, Quecksilber
oder Chrom VI, krebserzeugende Azofarbstoffe oder gesundheitsgefährdende
Pestizide. Die GuT-Teppichböden dürfen zudem weder Benzol noch
Butadien, Vinylchlorid bzw. Vinylacetat oder Formaldehyd freisetzen.
Für einige weitere Schadstoffe
sind Grenzwerte festgesetzt, etwa für Toluol (max. 50 µg/Kubikmeter),
Styrol (5 µg), aromatische Kohlenwasserstoffe (150 µg) und
flüchtige organische Verbindungen (300 µg). Die Ausrüstung
von Wollteppichen mit Pyrethroiden ist vorgeschrieben, es ist eine Höchstmenge
von 210 mg/kg Wolle vorgegeben.
Anhand der Prüfnummer kann
das mit der Prüfung beauftragte Deutsche Teppichforschungsinstitut
(TFI) jederzeit kontrollieren, ob die ausgezeichnete Kollektion der analysierten
Teppichprobe entspricht. |
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Mit dem TÜV-Umweltsiegel werden
industriell hergestellte Produkte ausgezeichnet, die in jeder Lebensphase
(Herstellung, Gebrauch und Verwertung) die Umwelt schonen. Hierbei müssen
die Produkte festgelegte Vergabekriterien nach dem Umweltstandard UT 21
erfüllen. Bei ihrer Herstellung müssen überwiegend natürliche
oder ökologisch unbedenkliche Stoffe oder Verfahrensweisen verwendet
und Emissionen gering gehalten werden.
Die Vergabekriterien für textile
Bodenbeläge sehen folgende Standards vor: Der Bodenbelag muss überwiegend
aus nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltig bewirtschafteten Ökosystemen
hergestellt werden. Synthetische Produktanteile mit einem Massenanteil
von 10 % und mehr müssen energiearm und wenig umweltbelastend hergestellt
werden. Das TÜV-Umweltsiegel schließt zudem die Verwendung von
Synthesekautschuk (SBR-Latex) aus. Die Grenzwerte für Schadstoffgehalte
(z. B. Toluol, Aromate und flüchtige organische Verbindungen) sind
deutlich strenger als etwa bei GuT-Signet. |
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Das greenline-Zeichen ist ein Herstellerzeichen,
das eine Qualitätsprüfung jeder Charge nach Kriterien wie: nachwachsende
Rohstoffe, Schadstoffprüfung durch eco-Umweltinstitut auf 80 Substanzen,
darunter Organochlorpestizide, Permethrin, flüchtige organische Verbindungen,
Formaldehyd vorschreibt. |
Weitere Informationen rund um den
textilen Bodenbelag bietet die Broschüre
„Teppich“.
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