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Teppichsiegel - was sie aussagen

Teppichsiegel können eine Hilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. So garantieren einige Firmen über spezielle Schadstoff- und Emissionszertifikate, dass ihre Teppichböden unbedenklich sind.

Die verbreitesten Siegel sind:
 
Das Woll-Siegel – vom Internationalen Wollsekretariat vergeben - ist in Deutschland als offizielles Gütezeichen für reine Schurwolle ohne Beimischung anderer Fasern anerkannt. Jeder Teppichboden muss mit Mottenschutzmitteln versehen sein, das auch bei häufiger Reinigung wirksam bleibt. Ein getufteter Teppichboden muss mit einem Zweitrücken ausgestattet sein, um Maßstabilität und Trittfestigkeit zu erhöhen. Kontrollmuster, die vor, während und nach der Produktion entnommen werden, sichern einen dauerhaften Qualitätsstandard. Das Woll-Siegel ist kein Umweltzeichen. Es sagt weder etwas über die Herstellungsverfahren noch über eventuelle Schadstoffbelastungen etwas aus.
Das ETG-Teppich Siegel, verliehen von der Europäischen Teppichgemeinschaft/ETG, gibt Auskunft über Qualität, Eignung und damit Langlebigkeit des Teppichs. Mit der Überprüfung ist das Deutsche Teppich-Forschungsinstitut (TFI) beauftragt. Es können nur lizensierte Produkte der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT) zur Prüfung eingereicht werden. Im einzelnen werden Komfort- und Strapazierwert, Rohstoffgehalt und spezifische Anforderungen, etwa die Eignung für Feuchträume oder für Fußbodenheizungen, überprüft und im Siegel angegeben.
Die „Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden (GuT)“ ist ein Zusammenschluss von Teppichherstellern, die ihre Produkte auf Schadstoffe überprüfen lassen. Dabei dürfen eine Reihe gesundheitsgefährdender Substanzen nicht nachweisbar sein, so zum Beispiel Färbemittel und Hilfsstoffe mit Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom VI, krebserzeugende Azofarbstoffe oder gesundheitsgefährdende Pestizide. Die GuT-Teppichböden dürfen zudem weder Benzol noch Butadien, Vinylchlorid bzw. Vinylacetat oder Formaldehyd freisetzen.
Für einige weitere Schadstoffe sind Grenzwerte festgesetzt, etwa für Toluol (max. 50 µg/Kubikmeter), Styrol (5 µg), aromatische Kohlenwasserstoffe (150 µg) und flüchtige organische Verbindungen (300 µg). Die Ausrüstung von Wollteppichen mit Pyrethroiden ist vorgeschrieben, es ist eine Höchstmenge von 210 mg/kg Wolle vorgegeben.
Anhand der Prüfnummer kann das mit der Prüfung beauftragte Deutsche Teppichforschungsinstitut (TFI) jederzeit kontrollieren, ob die ausgezeichnete Kollektion der analysierten Teppichprobe entspricht.
Mit dem TÜV-Umweltsiegel werden industriell hergestellte Produkte ausgezeichnet, die in jeder Lebensphase (Herstellung, Gebrauch und Verwertung) die Umwelt schonen. Hierbei müssen die Produkte festgelegte Vergabekriterien nach dem Umweltstandard UT 21 erfüllen. Bei ihrer Herstellung müssen überwiegend natürliche oder ökologisch unbedenkliche Stoffe oder Verfahrensweisen verwendet und Emissionen gering gehalten werden.
Die Vergabekriterien für textile Bodenbeläge sehen folgende Standards vor: Der Bodenbelag muss überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltig bewirtschafteten Ökosystemen hergestellt werden. Synthetische Produktanteile mit einem Massenanteil von 10 % und mehr müssen energiearm und wenig umweltbelastend hergestellt werden. Das TÜV-Umweltsiegel schließt zudem die Verwendung von Synthesekautschuk (SBR-Latex) aus. Die Grenzwerte für Schadstoffgehalte (z. B. Toluol, Aromate und flüchtige organische Verbindungen) sind deutlich strenger als etwa bei GuT-Signet.
Das greenline-Zeichen ist ein Herstellerzeichen, das eine Qualitätsprüfung jeder Charge nach Kriterien wie: nachwachsende Rohstoffe, Schadstoffprüfung durch eco-Umweltinstitut auf 80 Substanzen, darunter Organochlorpestizide, Permethrin, flüchtige organische Verbindungen, Formaldehyd vorschreibt. 

Weitere Informationen rund um den textilen Bodenbelag bietet die Broschüre „Teppich“.


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