Naturkosmetika
Naturkosmetik ist ein Begriff, für den es bislang keine rechtsverbindliche Definition gibt.
Für den Verbraucher ist es fast unmöglich zu überprüfen, ob ein Produkt das Etikett „Natur“, „Bio“ oder „natürlich“ auch verdient. Oft wird ein Artikel als „natürlich“ angepriesen, bloß weil es nur ein einziges pflanzliches Extrakt oder Öl enthält.
Naturkosmetik liegt im Trend. Verbraucher verbinden mit Naturkosmetik meist eine milde, schonende Pflege. Die Produkte sollen ausschließlich aus Naturstoffen bzw. Pflanzen bestehen, die nicht chemisch behandelt worden sind und keine synthetisch hergestellten Substanzen, vor allem aber keine Konservierungsmittel enthalten. Diese Kosmetika können aus mehreren Gründen problematisch sein. Viele Pflanzen enthalten z.B. sensibilisierende Stoffe. Ein Verträglichkeitstest vorab ist auch hier empfehlenswert. Bei Lagerung ohne Konservierung können unerwünschte Bestandteile wie Mikroorganismen oder ihre Stoffwechselprodukte entstehen. Schon beim Ranzigwerden von Fetten und Ölen werden hautunverträgliche Zersetzungsprodukte gebildet. Aus diesem Grund sind die hygienischen Bedingungen bei der Herstellung und beim Gebrauch entscheidend für die Haltbarkeit dieser Produkte.
Qualitätszeichen „Kontrollierte Naturkosmetik“ Mehrere Hersteller von Naturkosmetika haben sich im Bundesverbandes Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren und Körperpflegemittel e.V. (BDIH) zusammengeschlossen und Qualitätsanforderungen für Naturkosmetika festgelegt. Es handelt sich hier um Mindestanforderungen an Produkte, die mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet werden sollen.
Qualitätskriterien für „Kontrollierte Naturkosmetik“ Zentraler Punkt dieser Richtlinie ist der Verzicht auf hautreizende, allergisierende Inhaltsstoffe, insbesondere synthetische Farb-, Duft- und naturfremde Konservierungsstoffe sowie gentechnisch veränderter Rohstoffe. Als Farbstoffe sind z. B. Chlorophyll, Henna-Extrakte, Carotine erlaubt.
Der Konservierung von Kosmetika kommt eine besondere Bedeutung zu; das Produkt soll keimfrei sein und das auch nach längerer Anwendung. Als Konservierungsmittel werden hier Alkohole aus natürlicher Gärung, bestimmte ätherische Öle oder kolloides Silber eingesetzt. Zulässig ist auch Sorbinsäure und Benzoesäure, die jedoch synthetisch gewonnen werden. Als Emulgatoren sind Stoffe erlaubt, die in chemischen Verfahren aus Naturstoffen wie Fette, Öle, Wachse, Lecithine, Mono-, und Polysaccharide, Lanolin, Proteine und Lipoproteine gewonnen werden. Auf den Einsatz von Silikonen wird verzichtet, dagegen ist die Verwendung von Rohstoffen aus der Mineralölchemie (Paraffine, Vaseline, bis zu 10 % in Fettphase) zulässig.
Besonderen Wert wird auf umweltgerechte Herstellungsverfahren, sparsame, umweltverträgliche und recyclingsfähige Verpackungen und nachwachsende sowie gut abbaubare Rohstoffe Wert gelegt. Durch Verwendung von Rohstoffen aus Fair Trade und Dritte-Welt-Projekten soll der sozialen Verträglichkeit Rechnung getragen werden. Besonders wichtig ist hier die Qualität der Rohstoffe, die aus kontrolliert biologischem Anbau oder Wildsammlungen stammen sollen. Grundsätzlich müssen auch Naturkosmetika den geltenden rechtlichen Anforderungen genügen, d. h. auch sie müssen volldeklariert werden.
Mit der BDIH-Richtlinien für „Kontrollierte Naturkosmetik“ wurden Mindeststandard für die Herstellung und Qualität der Naturkosmetika festgelegt. Die Kriterien finden Sie unter www.label-online.de.
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