Vorsicht bei telefonischen Umfragen
Werbeanrufe zu Hause sind oft als telefonische Umfragen oder als Benachrichtigungen über einen Gewinn getarnt.
Als Dankeschön für die Teilnahme an der Umfrage soll dann ein Gewinn oder ein Geschenk zu Hause übergeben werden. Dieser Besuch entpuppt sich meistens als Vertreterbesuch, bei dem ein hochpreisiges Produkt mit geschickten Verkaufsargumenten angeboten wird. Lassen Sie sich daher am besten gar nicht erst darauf ein, einen Termin für die Übergabe eines Geschenkes zu Hause zu vereinbaren. Falls Sie doch einem persönlichen Besuch zugestimmt haben und Ihnen ein Produkt angeboten wird, bitten Sie sich Bedenkzeit aus und informieren Sie sich bei unabhängigen Stellen über das Produkt und den versprochenen Nutzen. Wenn Sie einen Anruf über eine Benachrichtigung für einen Gewinn erhalten ohne an einem Gewinnspiel oder einer Verlosung teilgenommen zu haben, ist ebenfalls zu empfehlen, auf das Angebot der persönlichen Gewinnübergabe nicht einzugehen. Machen Sie sich außerdem eine Gesprächsnotiz von dem Anruf, indem Sie den Zeitpunkt des Anrufs, die Telefonnummer und den Vor- und Zunamen des Anrufers für evtl. Rückfragen notieren und lassen Sie sich ggf. Unterlagen zu senden. Eine solche Gesprächsnotiz ist wichtig, wenn Sie sich über diese Form der Werbung beschweren wollen. Telefonwerbung ohne Einwilligung der Adressaten ist in Deutschland verboten. Damit soll die Privatsphäre von Verbraucherinnen und Verbrauchern geschützt werden. Anrufe sind nur dann zulässig, wenn zuvor das Einverständnis gegeben wurde, etwa im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Seriöse Firmen verzichten daher auf Maßnahmen wie unerwünschte Anrufe.
|