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Verbraucherschutz in Deutschland – Who is who?

Der Schock über die ersten deutschen BSE-Fälle hat die deutsche Agrar- und Verbraucherpolitik tiefgreifend verändert. Das Thema Verbraucherschutz nimmt seitdem eine zentrale Rolle in der Politik der Bundesregierung ein. Doch kaum einer der geschützten Verbraucher weiß, wer sich da alles um seine Sicherheit bemüht. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Institutionen des staatlichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes und ihre Arbeit im Bereich der Lebensmittelsicherheit vor.

Früher waren mehrere Ministerien für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig: Das Bundesministerium für Gesundheit  (BMG) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML). Der politische Streit um die BSE-Schutzmaßnahmen zeigte, dass dies dem Verbraucherschutz eher entgegen stand. Mit dem Rücktritt von Gesundheitsministerin Andrea Fischer und Landwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke war der Weg eine Neuordnung der Zuständigkeiten frei. Im Januar 2001 wurde aus dem BML das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Im neuen Ministerium wurden auch alle Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, vorher beim BMG lagen, sowie der wirtschaftliche Verbraucherschutz aus dem Bundeswirtschaftsministerium gebündelt. Seit Oktober 2002 ist das BMVEL auch für die Fragen der Gentechnik zuständig.

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, BMVEL
Das BMVEL ist die oberste Verbraucherschutz-Behörde in Deutschland. Hier werden die Maßnahmen der Bundesländer koordiniert. Das Ministerium Ansprechpartner für andere Staaten und die Europäische Kommission. Aufgabe des Bundesministeriums ist das so genannte Risikomanagement. So ist das BMVEL dafür zuständig, europäische Vorschriften in nationales Recht umzusetzen sowie eigene Rechtsvorschriften zu erlassen. Die Bundesländer sorgen dafür, dass die bestehenden Gesetze z.B. durch Landwirte, Produzenten, Einzelhändler umgesetzt werden. Damit arbeiten auch die Bundesländer im Bereich des Risikomanagements. Sie werden dabei vom Bundesministerium kontrolliert.

Die wirksame Bekämpfung möglicher gesundheitlicher Risiken ist nur dann möglich, wenn die Behörde die Gefahren frühzeitig kennt und ihre Bedeutung einschätzen kann. Die BSE-Krise machte deutlich, dass wirksamer Verbraucherschutz nur dann entstehen kann, wenn die Bewertung der Risiken nicht in den Händen derer liegt, die es bekämpfen sollen. Daher sind Risikobewertung und Risikokommunikation die Aufgabe eigenständiger Bundesbehörden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Gesundheitliche Gefahren, die von Lebensmitteln, Kosmetika aber auch Futtermitteln ausgehen können, müssen möglichst frühzeitig erkannt werden. Im BfR werden mögliche gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel systematisch erforscht und beschrieben. Um das Risiko für Verbraucher genau zu bewerten, wird dabei abgeschätzt, wie häufig und in welchen Mengen Verbraucher mit dem betreffenden Stoff in Berührung kommen. Das Institut macht Vorschläge, wie das festgestellte Problem in den Griff zu bekommen sein könnte. Die wissenschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen des BfR sind Grundlage für die politischen Entscheidungen des Bundesministeriums. Auch die Öffentlichkeit wird über die Ergebnisse der Untersuchungen informiert. Das Institut arbeitet mit den wissenschaftlichen Einrichtungen der EU und anderen Ländern zusammen. Wenn aus einem anderen Land ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Lebensmittel festgestellt wird, überprüft das BfR, ob auch die deutschen Verbraucher gefährdet sind. Als Schwedische Forscher auf Acrylamid in stark erhitzten Lebensmitteln aufmerksam wurden, überprüfte das BfR, welche Gefahr für Verbraucher in Deutschland bestand. Auf dieser Grundlage wurden dann Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung und zur industriellen Absenkung der Acrylamid-Werte beschlossen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Hauptaufgabe dieses Bundesamtes ist das Risikomanagement. Aufgrund der wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR werden hier Maßnahmen zur Kontrolle des betreffenden Risikos und zum Schutz der Verbraucher ergriffen. Es ist außerdem dafür zuständig, die Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen an die Öffentlichkeit zu tragen und die politischen Entscheidungen zum Verbraucherschutz öffentlich zu vermitteln. Das BVL vermittelt wissenschaftliche Erkenntnisse zwischen Bundes- und Landesministerien. Auf diese Weise sollen Krisen früh erkannt und am besten ganz verhindert werden. Der Informationsaustausch ist von entscheidender Bedeutung für die Abstimmung der im Krisenfall an unterschiedlichen Orten (Bundesländer, Gemeinden...) getroffenen Maßnahmen. Im Rahmen des Risikomanagements entscheidet das BVL ob und unter welchen Bedingungen neuartige Lebensmittel, Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel für Tiere in Deutschland auf den Markt kommen dürfen. Den Zulassungsverfahren liegen auch die wissenschaftlichen Bewertungen des BfR zu Grunde.

Spätestens mit BSE wurde klar, dass Verbraucherschutz in einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt und weltweiten Handelsströmen nicht mehr auf Einzelstaaten beschränkt bleiben darf. Gesundheitliche Gefahren können ihre Ursache in anderen Ländern haben und sich schnell in der gesamten europäischen Union ausbreiten. Damit sich die Probleme einzelner Staaten nicht ungehindert ausbreiten und Millionen Menschen in anderen Ländern in Gefahr bringen, sind die Regelungen zur Lebensmittelerzeugung und zum Verbraucherschutz EU-weit harmonisiert. Werden Gesundheitsgefahren für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher festgestellt, kann die EU-Kommission eigenständig Produkte vom europäischen Markt nehmen oder besondere Bedingungen für ihre Vermarktung und Verwendung vorschreiben.

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Skandale wie BSE und dioxinverseuchte Futtermittel machten deutlich, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz auf jeder Stufe der Erzeugung von Lebensmitteln berücksichtigt werden muss. Vom Futtermittelhersteller über die Schlachthöfe und die Verarbeiter bis hinein in die Fleischtheke sollen künftig Risiken ausgeschlossen und Qualität garantiert werden. Dafür wurden auch auf EU-Ebene Risikobewertung und Risikomanagement voneinander getrennt. Die EFSA mit Sitz in Brüssel ist seit Mai 2003 das Hauptorgan der Lebensmittelsicherheit in der EU. Sie  wurde gegründet, um in Zukunft die wissenschaftlichen Bewertungen und Risikoabschätzungen genauso dynamisch wie die Lebensmittelproduktion zu gestalten. Sie soll außerdem dafür sorgen, dass im Krisenfall schnell Entscheidungen getroffen werden können. Auf diese Weise möchte die Europäische Kommission die Idee einer vorausschauenden Lebensmittelpolitik umsetzen und das Verbrauchervertrauen in die Sicherheit der europäischen Lebensmittel wiedergewinnen. Wie das BfR auf Bundesebene, erstellt die EFSA wissenschaftliche Studien zum Gesundheitsschutz, zur Lebensmittelsicherheit, zum Pflanzenschutz und zur Gentechnik. Acht wissenschaftliche  Gremien erarbeiten für die Europäische Kommission Risikoabschätzungen auf den Gebieten der Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, gentechnisch veränderte Organismen, Ernährung und Allergien, biologische Gefahren, Giftstoffe in der Lebensmittelkette sowie Tiergesundheit und Tierschutz. Diese Gutachten bilden die Grundlage für die Politik der Europäischen Kommission. Die EFSA macht ihre Ergebnisse auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich. Durch die wissenschaftlichen Untersuchungen sollen gesundheitliche  Gefahren in der Europäischen Union frühzeitig erkannt werden. Die Behörde warnt und berät die Kommission im Krisenfall. Auch die Informationen aus den Warnsystemen der einzelnen Staaten laufen bei der EFSA ein. Diese informiert die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten. Die  EFSA kann keine direkten Maßnahmen ergreifen, sondern hat ausschließlich beratende Funktion. Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit oder die diesbezügliche Gesetzgebung liegt weiterhin bei EU-Kommission, Ministerrat, EU-Parlament. Die Kontrolle eingeführter Maßnahmen oder bestehender Gesetze liegt ebenfalls nicht im Zuständigkeitsbereich der EFSA.

Das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO)
Als Teil der europäischen Kommission überprüft das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt in Dublin, ob die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften über Lebensmittelhygiene, Pflanzenschutz und Veterinärmedizin in der gesamten Produktionskette einhalten. Dafür werden nach einem Kontrollplan jährlich Inspektionen in den einzelnen Mitgliedstaaten, den Beitrittsstaaten und auch in Drittländern durchgeführt. So wurde Deutschland im ersten Halbjahr 2003 besucht, um hier den Umgang mit Kontaminanten in Futtermitteln und der Schweinepest zu überprüfen. Auch die Notstandspläne der Bundesregierung zur Bekämpfung von Tierseuchen sowie der Tierschutz waren Gegenstand von Kontrollen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (in Deutschland BMVEL, BfR, BVL), den Gemeinschaftsbehörden (EFSA; EU-Kommission) und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

BMVEL, www.verbraucherministerium.de
- interessante Links zu unterschiedlichen Themen des Verbraucherschutzes
- Überblick über die aktuelle BSE-Situation in Deutschland
- die wichtigsten Gesetzestexte

Bundesinstitut für Risikobewertung, www.bfr.bund.de
- wissenschaftliche Bewertungen von Lebensmittelinhaltsstoffen, Kosmetika,   Pflanzenschutzmitteln

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, www.bvl.bund.de
- veröffentlicht die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitorings
- Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen der vergangenen Jahre

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, www.efsa.eu.int
- wissenschaftliche Dokumente und Empfehlungen (auch auf deutsch)


Autorin: Laura Groche
Artikel mit geringfügigen Änderungen entnommen aus Verbraucher konkret 4/2003


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