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Recht auf Reparatur - was bringt das den Verbrauchern?

In der letzten Woche haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf neue EU-Vorgaben zu einem "Recht auf Reparatur" geeinigt. Konkret soll erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware geben. Dazu Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE:

„Derzeit werden nur wenige Geräte repariert. Ein Neukauf scheint für Verbraucher einfacher: Die Reparaturkosten sind zu hoch, die Zeit dafür zu lang oder es findet sich niemand. Kaputte Altgeräte wandern deshalb auf den Schrott und belasten Umwelt sowie Geldbeutel. „Reparieren statt entsorgen“ heißt jetzt der überfällige Ansatz der EU, der u.a. noch in nationales Recht überführt werden muss.

Die Herstellerverpflichtung zur Weitergabe reparaturrelevanter Informationen kann den Wettbewerb von Reparaturanbietern erhöhen. Reparaturen werden so schneller, kostengünstiger und für Anbieter wie Verbraucher interessanter. Ein zukünftige Rechtsanspruch auf Reparatur greift das wachsende Verbraucherinteresse auf, trägt zu einem ressourcenschonenden Lebensstil bei und fördert den Absatz langlebige Produkte und höherer Produktqualität. Für weitere Akzeptanz sorgen mehr Produktgruppen sowie eine finanzielle Unterstützung: Mache (Bundes-)Länder bieten bereits einen Reparaturbonus an, dies muss zeitnah vereinheitlicht werden.

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